Geburtskostenzuschuss Antragsformular

Geburtskostenzuschuss Online beantragen

Die Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze gewährt im Rahmen ihrer gemeinnützigen Tätigkeit Geburtskostenzuschüsse von derzeit € 250,– pro Entbindung.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Geburtskostenzuschusses sind gegeben, wenn das monatliche Familieneinkommen (das sind das Gehalt, das Wochengeld sowie allfällige Zulagen zum Zeitpunkt der Geburt) den Betrag von € 3.800,– brutto nicht übersteigt; für jedes weitere Kind, für das Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, erhöht sich dieser Betrag um € 400,–.

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, ersuchen wir Sie, das umseitige Antragsformular sorgfältig ausgefüllt per Post, eingescannt per E-Mail oder per Fax inklusive Belege (Lohnzettel, Bestätigung des Wochengeldes und Geburtsurkunde) an uns zu senden.

Auf den Geburtskostenzuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Sobald das dafür zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist, kann keine Unterstützung mehr gewährt werden.

Postalische Zusendung

Senden Sie das ausgefüllte Formular inklusive aller erforderlichen Unterlagen (Lohnzettel, Bestätigung des Wochengeldes und Geburtsurkunde)per Post (Österr. Gesellschaft vom Goldenen Kreuz, Kärntner Straße 26, 1010 Wien), per Fax (+43 1 996 80 92 – 99) oder eingescannt per E-Mail (gesellschaft@oeggk.at) an uns retour!

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