Im Rahmen ihrer gemeinnützigen Tätigkeit gewährt die Österreichische Gesellschaft vom Goldenen Kreuze einen Geburtskostenzuschuss.
Die Zuerkennung erfolgt unter Maßgabe der hierfür jeweils zur Verfügung stehenden Mittel und ist an folgende Voraussetzung gebunden:
Das monatliche Familieneinkommen (das sind das Gehalt, das Wochengeld sowie allfällige Zulagen zum Zeitpunkt der Geburt) darf den Betrag von € 3.800,– brutto nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind, für das Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht, erhöht sich dieser Betrag um € 400.
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, ersuchen wir Sie bis spätestens 4 Monate nach der Geburt um Übermittlung eines vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive folgender Belege:
Der Geburtskostenzuschuss beträgt derzeit € 250,– pro Geburt.
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen digital zur Verfügung haben, können Sie Ihr Ansuchen um Gewährung des Geburtskostenzuschusses auch online ausfüllen.
Senden Sie das ausgefüllte Formular inklusive aller erforderlichen Unterlagen per Post (Österr. Gesellschaft vom Goldenen Kreuz, Kärntner Straße 26, 1010 Wien), per Fax (+43 1 996 80 92 – 99) oder eingescannt per E-Mail (gesellschaft@oeggk.at) an uns retour!
Wichtiger Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung besteht nicht. Sobald das dafür zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist, kann keine Unterstützung mehr gewährt werden.